Wer trägt die Kosten für Reparaturen?

Ob und in welchem Umfang Reparaturkosten übernommen werden, hängt von Ihrem Leasingvertrag und der Art des Schadens ab.

Service-Paket

Bei Vertragsabschluss haben Sie ein Service-Paket gewählt. Dieses beinhaltet in der Regel ein Budget für Verschleißreparaturen.

Was ist abgedeckt?

Typischerweise abgedeckt sind:

  • Verschleißbedingte Reparaturen (z.B. Bremsen, Reifen bei Fahrrädern)
  • Reguläre Wartungsarbeiten
  • Kleinere Instandsetzungen

Was ist nicht abgedeckt?

In der Regel nicht durch das Service-Budget abgedeckt:

  • Schäden durch Unfälle oder Fremdeinwirkung
  • Mutwillige Beschädigung
  • Verschleiß durch unsachgemäße Nutzung

Versicherungsfall

Schäden durch Unfälle, Diebstahl oder Vandalismus werden über die Produktversicherung abgewickelt:

  • Die Versicherung übernimmt die Kosten abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung
  • Eine Schadensmeldung ist erforderlich
  • Die Abwicklung erfolgt separat vom Service-Budget

Budget erschöpft?

Wenn das Service-Budget aufgebraucht ist:

  • Weitere Reparaturen müssen selbst getragen werden
  • Ihr Fachhändler informiert Sie über die Kosten
  • Sie entscheiden, ob die Reparatur durchgeführt werden soll

Details zu Ihrem Vertrag

Die genauen Leistungen entnehmen Sie Ihrem Leasingvertrag oder den Vertragsunterlagen. Bei Fragen wenden Sie sich an:

  • POS-Bestellung: Ihren Fachhändler
  • Online-Shop-Bestellung: Den Kundenservice über die Plattform